Lage, Lage, Lagezuschlag…
Das Mietrechtsgesetz ist im Laufe der Jahrzehnte zu einem hochkomplexen System aus gesetzlichen Regelungen, Ausnahmen, Sonderbestimmungen und Bewertungserfordernissen geworden. Grundlage für die Ertragssicherung eines Zinshauses kann zum Beispiel ein fundiertes Lagezuschlagsgutachten sein, das durch seine gutachterlichen Feststellungen die zur Vorschreibung gelangenden Mietzinse entsprechend begründet und absichert. Wir arbeiten hierfür seit Jahren mit den renommiertesten Gutachtern zusammen.
Der Ertrag liegt auch im Detail
Gerade in den Details neigt der Mensch oft zur Nachlässigkeit. Weil wir das wissen, legen wir bei der Erstellung von Mietverträgen im Zinshausbereich umso mehr Wert auf Präzision. Denn auch Details entscheiden über die Nachhaltigkeit des Zinshausertrages. Die Zulässigkeit eines neben dem Richtwertzins zur Verrechnung gelangenden Entgelts für mitvermiete Einrichtungsgegenstände ist vom Gesetzgeber ausdrücklich geregelt und daher bei richtiger Ausführung ein taugliches Mittel zur Ertragssicherung. Weil wir stets auf dem aktuellen Stand der Judikatur sind, können wir Sie laufend und umfassend beraten.
Sanierung und Optimierung
Im Zinshausbereich sind zur Optimierung und Sicherung des Ertrags professionelle und durchdachte Sanierungs- und Ausbaukonzepte erforderlich.
Darum unterstützen wir Sie bei der Erarbeitung hochwertiger Sanierungs- und Ausbaukonzepte für Ihre Immobilien. Wir beraten Sie bei der Analyse der einzelnen Wohnungen, der gesamten technischen Ausstattung sowie steuerlichen und rechtliche Fragestellungen, um spätere Überraschungen zu vermeiden.
In der Gestaltung und Umsetzung von Sanierungskonzepten können wir auf unser in den letzten Jahrzehnten aufgebautes und daher erprobtes Netzwerk fachlich versierter Traditionsunternehmen zurückgreifen.