Wohnungseigentum (Auszug)
- Vertretung der Eigentümergemeinschaft vor Gerichts- und Verwaltungsbehörden sowie vor den Finanzämtern unter Beachtung der primär anderen Berufsgruppen vorbehaltenen Aufgaben
- Laufende Optimierung der Bewirtschaftungskosten hinsichtlich Leistungsumfang und eventuell möglicher Einsparungspotentiale
- Regelmäßige Überprüfung des Bauzustandes des Liegenschaft
- Obsorge für die stets angemessene Versicherung der Liegenschaft
- Einleitung zweckentsprechender Maßnahmen zur Behebung von Schäden am Haus samt gegebenenfalls erforderlicher Versicherungsabwicklung
- Erteilung von Aufträgen zur Durchführung notwendiger Erhaltungsmaßnahmen sowie der von der Mehrheit der Eigentümer beschlossenen Verbesserungsarbeiten nach Einholung zumindest dreier vergleichbarer Kostenvoranschläge
- Organisation der Reinigung und Betreuung der zur Liegenschaft gehörenden Allgemeinflächen
- Vorschreibung und Einhebung aller im Zuge der Verwaltungstätigkeit anfallenden Beträge, wie beispielsweise Betriebs- und Heizkosten, Darlehensbeträge, Reparaturraten, Mietzinse aus der Vermietung von Gemeinschaftsanlagen etc.
- Aufbewahrung der die Wohnungseigentümergemeinschaft betreffenden Rechnungen und Belege binnen gesetzlicher Frist
- Entgegennahme, Prüfung und Veranlassung der Zahlung von liegenschaftsbezogenen Rechnungen
- Vorschreibung und Festlegung einer angemessenen Rücklage; dies unter Berücksichtigung der Ergebnisse der jeweiligen Vorausschau bezüglich künftiger – über die laufende Instandhaltung hinausgehender Erhaltungsarbeiten und der allenfalls in Aussicht genommenen (und von der Eigentümergemeinschaft beschlossenen) Verbesserungsarbeiten.
- Anlage eines auf die Eigentümergemeinschaft lautenden gesonderten Kontos für die Reparaturrücklage;
- Erstellung einer ordentlichen – dem Gesetz und den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen entsprechenden – Jahresabrechnung bis jeweils 30. Juni des Folgejahres (bzw. binnen 6 Monaten nach Ablauf einer Rechnungsperiode); Gewährung der Belegeinsichtnahme; Anfertigung von Kopien der Abrechnung und/oder der Belege
- Rückrufe bei telefonischer Kundenanfrage erfolgen am selben Tag, spätestens jedoch bis zum nächsten Werktag, 12:00 Uhr
Hauseigentum
- die Vertretung des Eigentümers in allen Verwaltungsangelegenheiten vor Gerichts- und Verwaltungsbehörden sowie vor den Finanzämtern unter Beachtung der primär anderen Berufsgruppen vorbehaltenen Aufgaben samt Bestellung von Vertretern; der Empfang bezughabender Schriftstücke und Geldbeträge (einschließlich der Erstellung von Quittungen darüber)
- die Übergabe von Mieteinheiten an Mieter bei Mietbeginn sowie die Rücknahme derselben bei Mietende und die Erledigung sämtlicher damit verbundenen Obliegenheiten
- das Mietzinsinkasso und die Verrechnung der als Mietzinsbestandteile anrechenbaren Auslagen mit den Mietern
- die Fälligstellung und Eintreibung von Mietzinsen und Betriebskosten samt Bestellung von Vertretern
- die Evidenzhaltung von Terminen und Indexzahlen.
- die Bezahlung aller auf den Eigentümer entfallenden Bewirtschaftungskosten
- Legung einer Betriebskostenabrechnung bis spätestens 30.6. des auf das Abrechnungsjahr nächstfolgenden Jahres
- die Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben mit dem Eigentümer
- die Erstellung von Mietverträgen samt Vergebührung
- die Verwaltung der Mieterkautionen
- die rechtzeitige Mitteilung der für die jeweilige Umsatzsteuervoranmeldung sowie für die Jahreserklärungen notwendigen Angaben an den Eigentümer oder an den vom Eigentümer genannten Dritten.
- die Veranlassung und Überwachung von Reparaturen bzw. Verbesserungen
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